Betriebs-und Heizkostenabrechnung

Zur Betriebs-und Heizkostenabrechnung
Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnungen

Die Abrechnung der Nebenkosten erhalten Sie als Mieter in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Bestimmte Voraussetzungen ermöglichen es dem Vermieter allerdings bedingt, Ihnen die Nebenkostenabrechnung noch nach dieser Frist zuzustellen. Obwohl wir stets darum bemüht sind, die Abrechnungen innerhalb der ersten 6 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu versenden, ist dieses durch den Einfluss verschiedener Faktoren leider nicht garantiert möglich. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Zur Nebenkostenabrechnung für ehemalige Mieter

Da die gesamten Kosten für das von Ihnen bewohnte Grundstück erst nach Ende eines Abrechnungsjahres berechnet und auf die Dauer des Mietverhältnisses des jeweiligen Jahres umgerechnet werden können, ist es uns leider nicht immer möglich, Ihnen zeitnah eine Nebenkostenabrechnung zuzusenden. Auch für Sie wird die Abrechnung in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes versendet. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Zur Ermittlung des Wasserverbrauchs

Leider stimmen der Hauptwasserzählerstand und die Summe der Wohnungs- und Nebenzählerstände aus messtechnischen Gründen nicht immer überein. Dies ist durch folgende Ursachen begründet:
Da der Termin zum Ablesen der Zählerstände von Haupt- und Nebenzählern nicht immer identisch ist, kann es hierdurch zu Differenzen kommen. Weiterhin führen die Abwesenheit von Mietern am Ablesetermin und mögliche Geräteausfälle u.U. zu Verbrauchsschätzungen. Die Ergebnisse der Wohnungswasserzähler stellen lediglich eine Verteilung im Verhältnis der Verbräuche der einzelnen Wohnungsmieter zueinander dar und zeigen nicht den tatsächlichen Wasserverbrauch an. Denn Schleichmengen, deren Durchflussleistungen unter 10 Litern pro Stunde betragen, werden durch die Wohnungswasserzähler nicht erfasst. Zu diesen Schleichmengen zählen tropfende Wasserhähne, der letzte Teil einer Füllung von Spülkästen, Beginn und Ende einer Zapfung bzw. die Abnahme anderer Kleinstverbräuche. Erst durch die Summe der Kleinstabnahmen und der messbaren Mengen der verschiedenen Verbraucher im Leitungsnetz wird die Wassermenge durch den Hauptwasserzähler exakt ermittelt. Abweichungen zwischen Hauptzählerstand und der Summe der Nebenzählerstände von über 20% sind deshalb durchaus möglich.
Im Abrechnungsverfahren werden daher Gesamt-Wasserkosten, wie folgt, umgelegt: Die Summe der Gesamt-Wasserkosten des Objektes wird durch die insgesamt abgelesenen Verbrauchswerte (m³) der Wohnungs- und Nebenwasserzähler geteilt. Der dabei ermittelte Arbeitspreis (€/m³) wird mit den abgelesenen Werten pro Wohneinheit multipliziert. Das Verfahren stellt somit sicher, dass die Gesamtkosten anteilig umgelegt werden und keine Restmengen verbleiben. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Zur Umlage von Sperrmüllkosten

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (2010) ist die Umlage von Sperrmüllkosten seitens des Vermieters zulässig. Auch wenn die Abfuhr nicht jährlich erfolgt, kann dieser die Kosten umlegen. Dabei ist unerheblich, ob Mieter bzw. Dritte widerrechtlich Sperrmüll auf den Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Keller oder Dachböden abgelagert haben. Um Sperrmüllabfuhren und damit verbundene Kosten für Sie zu reduzieren, sollten Sie für ausrangierte Möbel die Möglichkeit der Abholung durch städtische Entsorgungsbetriebe oder Recyclinghöfe nutzen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

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