Kündigung bis zum Auszug

Von der Mietvertragskündigung bis zum Auszug
Formelle Voraussetzungen für eine Wohnungskündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit oder ohne KfZ-Stellplatz ist seitens der Gesetzgebung an enge formelle Voraussetzungen gebunden. Sollten Sie eine Kündigung der Wohnung mit oder ohne KfZ-Stellplatz durchführen wollen, so muss diese von allen Mietvertragspartnern unterschrieben werden. Weiterhin muss die Zusendung der Kündigung an uns immer auf dem Postweg oder per Fax an +49 (0)4342 / 88 80 9–45 erfolgen, um gültig zu sein. Kündigungen, die per E-Mail bei uns eingehen, sind leider nicht (!) rechtswirksam. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Allgemeine Kündigungsfristen für Wohnungsmieter

Durch die Mietrechtsreform im Jahr 2001 haben sich die Vorgaben zur Kündigung einer Wohnung geändert. Daher ist nun die Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats am 3. Werktag des aktuellen Kalendermonats an den Vermieter zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass dabei auch der Samstag als Werktag gilt. Die hier genannte Regelung gilt sowohl für alle Mietverhältnisse, die vor der Mietrechtsreform abgeschlossen wurden, als auch für solche, deren Mietvertrag erst nach der Reform unterschrieben wurde. Beachten Sie, dass die ordentliche Kündigung für beide Mietvertragspartner jedoch für maximal vier Jahre ausgeschlossen sein kann. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Ausscheiden eines Mietvertragspartners

Sollte ein Mietvertragspartner aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden und ein anderer den Mietvertrag nun alleine übernehmen wollen, so ist es auch für Sie wichtig, sicherzustellen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertragsverhältnisses erfolgen kann. In diesem Fall benötigen auch wir vom verbleibenden Mietvertragspartner einige Unterlagen zu dessen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom verbleibenden Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen, erstellen wir für den verbleibenden Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.
Hinweis: Wenn ein Mietvertragsverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, kann das Mietverhältnis nicht nur von einem Mietvertragspartner aufgekündigt werden. Es ist daher stets der oben beschriebene Weg einzuhalten.

Wechsel eines Mietvertragspartners

Sollte ein Mietvertragspartner aus dem Mietvertrag durch einen anderen ersetzt werden wollen, so ist es auch für Sie wichtig, sicherzustellen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertragsverhältnisses erfolgen kann. In diesem Fall benötigen auch wir vom verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner einige Unterlagen zu dessen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen, erstellen wir für den verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Vorzeitiger Auszugswunsch eines Mietvertragspartners

Im Folgenden erhalten Sie einige wichtige Hinweise für den Fall, dass Sie Ihre bereits gekündigte Wohnung schon vor Vertragsablauf verlassen möchten und somit vorzeitig einen Nachmieter finden möchten.

Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass kein Anspruch auf eine Verkürzung der 3-monatigen Kündigungsfrist einer Wohnung besteht. Dies ist auch durch langjährige gefestigte Rechtsprechung geregelt. Allerdings möchten wir eine eventuell für Sie entstehende doppelte Mietbelastung in Ihrem Interesse natürlich so gering wie möglich halten. Damit wir gemeinsam einen geeigneten Nachmieter finden können und auch die Neuvermietung qualifiziert durchgeführt werden kann, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
Für die Kündigung Ihrer Wohnung benötigen wir zunächst eine rechtswirksame, form- und fristgerechte Kündigung, die wir Ihnen schriftlich bestätigen. Ihre Kündigung muss dabei das Schriftformerfordernis von §568 BGB erfüllen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass bei uns die originale Kündigung mit allen Unterschriften der beteiligten Mietvertragspartner eingeht. Andernfalls sollte eine Vollmacht im Original für die vertretenden Mieter beigelegt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Soll Ihre Wohnung vorzeitig weitervermietet werden sollen, so muss zunächst eine Vorabnahme der Wohnung durch unser Unternehmen erfolgen. Dies ist im Zuge der Bestimmung neuer Mietzinskonditionen und der eventuellen Anordnung von Modernisierungsmaßnahmen unbedingt erforderlich. Daher kann eine Neuvermietung nicht in den ersten 4 Wochen nach Ihrer form- und fristgerechten Kündigung durchgeführt werden.

Um sicherzugehen, dass der neue Mieter mit den neu festgelegten Konditionen einverstanden ist, drucken Sie bitte das von uns aktualisierte Exposé aus und übergeben Sie dieses an interessierte Nachmieter. Fordern Sie dazu bitte von unserer Fachabteilung Vermietung oder per E-Mail an info@griese-gruppe.de ein aktuelles Vermietungsexposé mit den neuen Mietkonditionen an. Dann gibt es später keine Absagen von potentiellen Nachmietern, weil diesen die neuen Konditionen bzw. eine Staffelmiete unbekannt waren.

Um eine vorzeitige Neuvermietung der Wohnung durchführen zu können, benötigen wir Ihre aktive Hilfe bei Besichtigungsterminen mit potentiellen neuen Mietern. Sobald ein Mietinteressent vorhanden ist benötigten wir unser von diesem potenziellen Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
1. Zur Prüfung der Informationen vom neuen Mieter, zur Erstellung des Mietvertrages und zur Einholung der Unterschrift des neuen Mieters mit Übergabe der Wohnung gestehen Sie uns bitte eine gewisse Bearbeitungszeit zu. Seien Sie sich also bewusst, dass der Mietbeginn der Neuvermietung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zusage erfolgen kann.
2. Um Missverständnisse zu vermeiden, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Zustimmung zur vorzeitigen Neuvermietung. Erst mit Unterschrift des neuen Mietvertrags durch den neuen Mieter ist eine vorzeitige Vermietung verbindlich. Bis dahin können wir Ihnen das Risiko einer Absage des Mieters leider nicht abnehmen, sodass Sie in diesem Fall den noch bis zum Ende der bestätigten Kündigungsfrist anfallende Mietzins vollständig tragen müssen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Vorbesichtigungs- und Vorabnahmetermin

Der Termin zur Vorbesichtigung und Vorabnahme dient zur Bestandsaufnahme der Wohnung und wird von einem Mitarbeiter der Firmengruppe Griese durchgeführt. So können Ihnen durch den Vermieter mögliche Verpflichtungen zur Behebung kleiner Mängel (wie z.B. Schönheitsreparaturen) genannt werden, die unmittelbar mit Ihrem Auszug in Verbindung stehen. Seitens des Vermieters kann nach diesem Termin die Einschätzung erfolgen, ob eine Neuvermietung erfolgen kann oder Modernisierungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, diesen Termin innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer form- und fristgerechten Kündigung der Wohnung durchzuführen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Zur Kautionsauszahlung

Die gesetzliche Frist zur Abrechnung der Kaution beträgt 6 Monate. Wir sind jedoch stets bemüht, die Abrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Ende des Mietvertrags vorzunehmen. Bitte nennen Sie uns mit Ihrer form- und fristgerechten Kündigung per Kündigungsformular Mieter oder bei Rückfragen dazu per E-Mail vorab an info@griese-gruppe.de Ihre aktuelle Bankverbindung, sodass wir Ihnen die Kaution auf das genannte Konto alsbald möglich auszahlen können. Damit Sie die Abrechnung nachvollziehen können, erhalten Sie von uns außerdem ein separates Schreiben, welches die Abrechnung der Kaution im Detail erläutert. Bei allgemeinen Rückfragen zur Kautionsauszahlung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de oder wenden sich bei inhaltlichen Fragen zur Abrechnung der Kaution direkt an unsere Fachabteilung Buchhaltung.

Zum Einbehalten einer Kautionszahlung

Unter folgenden Bedingungen behalten wir es uns vor, die von Ihnen bei Beginn des Mietvertragsverhältnisses eingezahlte Kaution einzubehalten:
Sollten durch die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung noch Nachzahlungen zu leisten sein, behalten wir es uns vor, einen Einbehalt der Kaution zum Zweck der Zahlung der Nebenkostenabrechnung zu tätigen. Bleibt hier nach Abrechnung noch ein Guthaben Ihrerseits bestehen, so zahlen wir Ihnen dieses auf das von Ihnen angegebene Konto umgehend garantieverzinst aus. Weiterhin ist mit einem Einbehalt der Kaution zu rechnen, wenn noch offene Mietzinsforderungen oder Verpflichtungen aus der Mietvertragszeit bzw. des Wohnungsabnahmetermins bestehen, die trotz Nachfrist zur Mängelbeseitigung nicht beseitigt wurden. Wir bitten um Verständnis.
Bei allgemeinen Rückfragen zur Einbehaltung einer Kautionszahlung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de oder wenden sich direkt per E-Mail (Beschwerde) an unseren Geschäftsführer Herrn Günter Griese.

Zur Nebenkostenabrechnung für ehemalige Mieter

Da die gesamten Kosten für das von Ihnen bewohnte Grundstück erst nach Ende eines Abrechnungsjahres berechnet und auf die Dauer des Mietvertragsverhältnisses des jeweiligen Jahres umgerechnet werden können, ist es uns leider nicht immer möglich, Ihnen zeitnah eine Nebenkostenabrechnung zuzusenden. Auch für Sie wird die Abrechnung in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes versendet. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

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