Mietverhältnis

Während des laufenden Mietverhältnisses
hre Mietzinszahlung per Überweisung oder Lastschrifteinzugsverfahren

Um die monatliche Mietzinszahlung für Sie zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines Dauerauftrags zur monatlichen, zuverlässigen Mietzinszahlung per Überweisung als unsererseits bevorzugte Zahlungsart oder – bitte nach Absprache mit uns – die grundsätzlich auch mögliche Teilnahme am sogenannten Lastschrifteinzugsverfahren. Die Miete wird dann am Anfang eines jeden Monats automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Dafür benötigen wir nur Ihre Bankdaten nebst Legitimation. Um das Lastschrifteinzugsverfahren einrichten zu können, benötigen wir eine Bearbeitungszeit von bis zu 5 Werktagen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Im Notfall – was tun?

Um im Notfall für Sie erreichbar zu sein, haben wir entsprechende Notfalltelefonnummern in den Hausfluren aller Bestandsimmobilienobjekte ausgehängt. Sollte eine Übersicht der Notfalltelefonnummern in Ihrem Haus fehlen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir für Sie erneut eine solche Übersicht aushängen können. Die ausgehängten Telefonnummern sind nur für Notfälle eingerichtet!
Wir bitten Sie daher darauf zu achten, dass bitte nur im Notfall und außerhalb unserer Telefonzeiten auf die angegebenen Notfall-Telefonnummern zurückzugreifen ist.

Im Schadensfall – was tun?

Um im Schadensfall für Sie erreichbar zu sein, haben wir ein entsprechendes Meldeformular zum Schaden in Ihrer Mietwohnung, in oder an Ihrem Haus für Sie eingerichtet!
Wir bitten Sie dieses aktiv zu nutzen und vollständig ausgefüllt zusammen mit Fotos zum Schadensereignis bzw. des Schadens an sich in Anlage per E-Mail an info@griese-gruppe.de zu senden. Alternativ rufen Sie uns bitte mit Kenntnisnahme des Schadens an unter Telefon +49 (0)4342 / 88 80 9–0, so dass wir schnellstmöglich zugunsten einer professionellen Schadensbehebung handeln und/oder ggf. weitere, hier notwendige Maßnahmen wie z.B. die Beauftragung unseres Handwerker-Notdienstes einleiten können.
Wir bitten Sie daher darauf zu achten, dass bitte nur im Schadensfall und außerhalb unserer Telefonzeiten auf die angegebenen Notfall-Telefonnummern zurückzugreifen ist.

Ausscheiden eines Mietvertragspartners

Sollte ein Mietvertragspartner aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden und ein anderer den Mietvertrag alleine übernehmen wollen, so ist es auch für Sie wichtig, sicherzustellen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertragsverhältnisses erfolgen kann. In diesem Fall benötigen auch wir vom verbleibenden Mietvertragspartner einige Unterlagen zu dessen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom verbleibenden Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen, erstellen wir für den verbleibenden Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.
Hinweis: Wenn ein Mietvertragsverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, kann das Mietverhältnis nicht nur von einem Mietvertragspartner aufgekündigt werden. Es ist daher stets der oben beschriebene Weg einzuhalten.

Wechsel eines Mietvertragspartners

Sollte ein Mietvertragspartner aus dem Mietvertrag durch einen anderen ersetzt werden wollen, so ist es auch für Sie wichtig, sicherzustellen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertragsverhältnisses erfolgen kann. In diesem Fall benötigen auch wir vom verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner einige Unterlagen zu dessen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen, erstellen wir für den verbleibenden und zukünftigen Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Vermietung eines Zimmers an einen Untermieter

Sollten Sie einem Untermieter eines Ihrer Zimmer für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung stellen wollen, so ist dafür eine schriftliche Genehmigung im Vorfeld bei uns einzuholen! Weiterhin benötigen wir bei einer geplanten Untervermietung einige Angaben über den Untermieter und die geplante Untervermietung. Senden Sie uns dazu bitte eine Kopie des Personalausweises des Untermieters sowie den Zeitraum und den Grund für die geplante Untervermietung per E-Mail an info@griese-gruppe.de zu. Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, muss dann im Einzelfall unsererseits entschieden werden.

Einzug eines neuen Mietvertragspartners in Ihre Wohnung

Sollte ein weiterer Mietvertragspartner in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden sollen, so benötigen wir von diesem einige Informationen. Diese hier von uns benötigten Unterlagen umfassen unser vom neuen Mietvertragspartner auszufüllendes Formular Selbstauskunft Mietinteressenten & Mieter und dazugehörige Anlagen (hier: Kopie des gültigen Personalausweises und die letzten drei Einkommensnachweise). Nach Eingang und Prüfung der eingesandten Unterlagen erstellen wir für den neuen Mietvertragspartner einen Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie bitte von allen Mietvertragspartnern vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Bitte teilen Sie uns auch auf schriftlichem Wege mit, wie Sie sich mit dem anderen Mietvertragspartner bezüglich der zur Wohnung hinterlegten Kaution geeinigt haben. Sollten alle Vertragspartner widererwarten aus dem Mietvertrag ausscheiden wollen, so muss die Wohnung ordentlich aufgekündigt werden. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular Mieter oder schreiben Sie uns bei Rückfragen dazu eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Lüften und Heizen für Ihre Gesundheit – aber bitte richtig!

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden die Standards der Baubranche bezüglich der Bauweise von Häusern deutlich erhöht. Wir können Ihnen versichern, dass das Eindringen von Feuchtigkeit und Zugluft, sowie ein effektiver Wärmeschutz in unseren Häusern bautechnisch keine Gefahr für Ihre Gesundheit darstellt. Bitte achten Sie gemäß unserem Motto „wohnen | leben | wohlfühlen“ auch in Zukunft darauf, richtig zu lüften und zu heizen! So sorgen Sie zugunsten eines gesunden Wohnklimas dafür, Heizkosten einzusparen und Schimmelbefall zu vermeiden. Zudem werden unnötige Reparaturen und Renovierungsarbeiten somit gezielt vermieden und eine gute Bausubstanz kann länger erhalten bleiben. Eine Broschüre der Deutschen Energie Agentur stellt Ihnen hierfür hilfreiche Tipps zur Verfügung, die Sie bei richtigem Heizen und Lüften unterstützen! Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Tierhaltung in der Wohnung

Informationen zur Tierhaltung in der Wohnung finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Sollte nach Einzug ohne Tier nun ein Tier in die Wohnung aufgenommen werden, so ist dafür eine schriftliche Genehmigung im Vorfeld bei uns einzuholen! Senden Sie uns dazu bitte nähere Informationen zum Tier oder den Tieren per E-Mail an info@griese-gruppe.de zu. Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, muss dann im Einzelfall unsererseits entschieden werden.

Vermeidung von Rohrverstopfungen

Das unsachgemäße Entsorgen von festen oder flüssigen Stoffen, wie zum Beispiel Speiseresten, Brat- und Frittierfett, Zigarettenkippen und Haaren führt immer wieder zu Rohrverstopfungen, die nur durch den teuren Einsatz einer Spezialfirma behoben werden können. Generell hat der Mieter die Kosten für eine schuldhaft verursachte Rohr- bzw. Abflussverstopfung selbst zu tragen. Diese Kosten lassen sich vermeiden, indem feste oder flüssige Stoffe ordnungsgemäß entsorgt werden. Auch das Auflegen von Plastik- oder Edelstahlsieben auf Küchen- und Badabflüssen zur Vermeidung von Verstopfungen ist empfehlenswert. Informationen dazu finden Sie bei Ihrer Stadtverwaltung. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Umlage von Sperrmüllkosten

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (2010) ist die Umlage von Sperrmüllkosten seitens des Vermieters zulässig. Auch wenn die Abfuhr nicht jährlich erfolgt, kann dieser die Kosten umlegen. Dabei ist unerheblich, ob Mieter bzw. Dritte widerrechtlich Sperrmüll auf den Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Keller oder Dachböden abgelagert haben. Um Sperrmüllabfuhren und damit verbundene Kosten für Sie zu reduzieren, sollten Sie für ausrangierte Möbel die Möglichkeit der Abholung durch städtische Entsorgungsbetriebe oder Recyclinghöfe vor Ort nutzen. Bei Rückfragen dazu schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@griese-gruppe.de.

Notfallnummern :

In Schadensfällen (!) und außerhalb unserer Telefonzeiten können Sie bei zum Beispiel
einem Wasserrohrbruch Herrn Michael Griese persönlich unter Telefon +49 (0)4342 / 88 80 9-30
oder unter mobil oder +49 (0)151 – 566 353 03 erreichen.

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